Bildungsprämie und Weiterbildungssparen bundesweit

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Die Idee ist einfach: Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte bzw. bis zu 500 Euro der Gebühr vom Staat dazu. Seit dem 01.07.2017 werden in den meisten Bundesländern wieder Weiterbildungen und Weiterbildungs-Module, deren Kursgebühr mehr als EUR 1.000,- (inkl. Mwst.) beträgt, gefördert. Ausnahmen: Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – diese haben entsprechende Landesprogramme.

Außerdem können Bildungsprämien nun jährlich beantragt werde

Die Bedingungen sind einfach: Sie sind erwerbstätig, müssen aber maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr versteuern.

Checkliste für Ihr persönliches Beratungsgespräch:

Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe – es gibt bundesweit über 400. Entweder über die Übersichtskarte oder per Telefonhotline: 0800 2623 000. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

  • Bringen Sie zum Beratungsgespräch alle wichtigen Unterlagen mit (Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung und, sollten Sie kein EU-Bürger sein, eine gültige Aufenthaltserlaubnis).
  • Zur Vorbereitung auf den Termin überlegen Sie bitte, welche Weiterbildung Sie machen möchten.

Grundsätzlich gilt:

Erst beraten lassen, dann anmelden!

Weitere Informationen finden Sie auch unter: bildungspraemie.info.

Weiterbildungssparen

Dies ist die 2. Förder-Komponente, die Sie mit der Bildungsprämie kombinieren können.

Nach dem neuen Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können Sie zur Finanzierung von Weiterbildungen vorzeitig aus angesparten Guthaben Geld entnehmen, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.

Darunter fallen z.B.:

  • die Arbeitnehmersparzulage, auch Vermögenswirksame Leistungen genannt – eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern.
  • ein Bausparvertrag nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG)

Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter 0800 2623 000.

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