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Neu: Zulassung für Sozialfachkräfte zur Verant. Fachkraft für amb. Pflegeeinrichtungen

30.08.18

Durch eine aktuelle Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes werden zukünftig  auch Fachkräfte aus folgenden Berufen die Möglichkeit die Weiterbildung "Pflegedienstleitung für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bzw. Verantwortliche Fachkraft für ambulante Pflegeeinrichtungen" absolvieren können.

Folgenden Fachkräften mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung aus dem Gesundheits- und  Sozialbereich bietet sich demnächst diese Chance:

a) Altentherapeutinnen bzw. Altentherapeuten,

b) Heilerzieherinnen bzw.Heilerzieher,  

c) Heilerziehungspflegerinnen bzw. Heilerziehungspfleger

d) Heilpädagoginnen bzw. Heilpädagogen

e) Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter

f) Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen

g) Sozialtherapeutinnen bzw. Sozialtherapeuten

Zusätzlich sind mindestens 12 Monate Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld der Pflege bzw. bei Fachkräften nach § 2 Absatz 2 im erlernten Beruf Voraussetzung.

Gerne berät Sie Frau David, Studienleiterin der ORGAKOM FührungsAkademie,  unter 07234 5646-36 oder -0.

Weitere Informationen finden Sie auch hier!


 

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