die gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität in der ambulanten und der vollstationären Pflege nach § 113 SGB XI treten rückwirkend zum 1. Juni 2011 in Kraft. Nunmehr gibt es also eine rechtlich abgesicherte Basis, in welcher Form das 11. Sozialgesetzbuch umgesetzt werden muss.
Hierdurch sind nun auch die Standards für die verantwortliche Pflegefachkraft (PDL) bundeseinheitlich verbindlich, so dass die einzelnen Landespflegeverbände keine abweichende Auffassung mehr einfordern können. Die Weiterbildung der ORGAKOM FührungsAkademie
zum/ zur Fachwirt/-in für die Alten- und Krankenpflege IHK
orientiert sich an diesen Standards und geht stundenmäßig über die dort festgelegte Zahl hinaus. Somit eignet sich diese berufsbegleitende Weiterbildung sehr gut für Pflegefachkräfte, die sich über die Position der PDL/ Verantwortliche Pflegefachkraft hinaus im Pflegebereich weiter entwickeln und jetzt schon dafür Weichen stellen möchten.
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