Mit Weiterbildung Steuern sparen

Ihre Weiterbildung – eine staatlich geförderte Investition in Ihre Zukunft!

Aufwendungen für Ihre berufsbegleitende Weiterbildung können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

Folgende Auslagen können Sie geltend machen und wirken steuermindernd:

  • Lehrgangsgebühren
  • zusätzliche Kosten, wie z.B. Prüfungsgebühren
  • Arbeitsmittel, zusätzliche Literatur, Computer / iPad
  • Fahrtkosten und Übernachtungen für die Präsenzseminare
  • Zinsen für Bankkredite

So können Sie Ihre Weiterbildungskosten erheblich reduzieren – Ihre Weiterbildung wird damit zu einer staatlich geförderten Investition in Ihre Zukunft!

Weitere Informationen erhalten Sie hier. Sprechen Sie bitte auch Ihren Steuerberater oder ihr zuständiges Finanzamt direkt an.

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