Aufstiegsförderung - Meister-BaFöG

Das sog. „Meister-BaFöG“ wird z.B. für Weiterbildungen gewährt, die auf einen staatlichen, öffentlich-rechtlichen oder landesrechtlichen Abschluss vorbereiten. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Meister-BaFöG auch individuell gewährt. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer zuständigen BaFöG-Beratungsstelle beraten.

Unser Service für Sie:

Wir füllen gerne Ihre Antragsformulare für Sie aus! Sie reichen Ihren Antrag dann nur noch beim Amt für Ausbildungsförderung ein, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Einzige Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses sind:

  • Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für den Bildungsgang.
  • Es handelt sich bei Ihnen um eine Aufstiegsfortbildung, d.h. Sie erreichen durch den Bildungsgang ein höheres Qualifikationsniveau.
  • Für Fortbildungsinteressierte mit Migrationshintergrund: Voraussetzung für die Gewährung ist nun die dauerhafte Bleibeperspektive und nicht mehr die vorherige Mindesterwerbsdauer

Gewährt werden – unabhängig von Ihrer persönlichen finanziellen Situation:

  • 30 % der Lehrgangsgebühren plus 30 % der Prüfungsgebühren.
  • Zusätzlich auf Wunsch ein Darlehen über die restlichen 70 % der Lehrgangsgebühren von der KfW-Bank, das während der Weiterbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei ist.
  • In Härtefällen kann das Darlehen für Alleinerziehende gestundet oder sogar ganz erlassen werden.
  • Wenn Sie sich innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Weiterbildung selbständig machen, kann die Rückzahlung auf Antrag teilweise sogar erlassen werden.
  • Fortbildungswillige mit Kindern werden künftig noch stärker finanziell unterstützt und bezuschusst

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