Mit Weiterbildung Steuern sparen

Ihre Weiterbildung - eine staatlich geförderte Investition in Ihre Zukunft!

Ein aktuelles Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes besagt, dass Sie Kosten für Ihre berufsbegleitende Weiterbildung in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen können.

Folgende Auslagen können Sie geltend machen:

• Lehrgangsgebührrn

• zusätzliche Kosten, wie z.B. Prüfungsgebühren

• Arbeitsmittel, zusätzliche Literatur

• Fahrtkosten und Übernachtungen für die Präsenzseminare

• Zinsen für Bankkredite

So können Sie Ihre Weiterbildungskosten erheblich reduzieren - Ihre Weiterbildung wird damit zu einer staatlich geförderten Investition in Ihre Zukunft!

 

 

ORGAKOM: Gruppe – Waldbronn - HongKong - Beijing - Kuala Lumpur - Singapore - Jakarta

© copyright 1987 - 2010 ORGAKOM: Gruppe. Alle Rechte vorbehalten.  Haftungsausschluss Impressum